Dr. Thomas Hopferwieser - Facharzt für innere Medizin
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Befundbesprechung

Vorsorgeuntersuchung

Seit Juli 2005 haben wir die Vorsorgeuntersuchung neu. Dabei werden jetzt mehr Aspekte berücksichtigt, unter anderem Zustand des Zahnfleisches, Hör- oder Sehstörungen bei Patienten die älter als 65 Jahre sind und die Empfehlung zur Darmspiegelung (Coloskopie) ab dem 50. Lebensjahr.

Außerdem gibt es einen Fragebogen zu den bisherigen Erkrankungen und einen umstrittenen zum Alkoholkonsum. Alle diese Fragebogen können Sie hier einsehen, bzw. herunterladen. Es ist dort auch der Bogen zu finden, der vom Arzt ausgefüllt und der Sozialversicherung übermittelt werden muss.

Die Laboruntersuchungen der Vorsorgeuntersuchung umfassen:
Frauen: Blutzucker, Blutfettwerte (Cholesterin, HDL Cholesterin, Triglyzeride)
kleines rotes Blutbild (rote BlutkörperchenHämoglobin, Hämatokrit)

Harnuntersuchung
Männer: Blutzucker, Blutfettwerte (Cholesterin, HDL Cholesterin, Triglyzeride)
Harnuntersuchung, kein Blutbild, kein Prostatawert (PSA)

Bitte beachten Sie:

Ich möchte sie auf ein Problem hinweisen, dass sehr oft an mich herangetragen wird: Sehr häufig haben Patienten den berechtigten Wunsch, dass im Rahmen einer anderen Untersuchung oder Behandlung (z.B. Untersuchung vor einer Operation, oder Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker), die Vorsorgeuntersuchung gleich mitgemacht wird. Das ist nach den gelten Vorschriften nicht möglich.
 
Aus einem Schreiben der Tiroler Gebietskrankenkasse (vom 2.9.2014) (wortwörtliches Zitat):
  • Wenn die Probandin/der Proband in den letzten zwei Quartalen in ärztlicher Behandlung war und die Untersuchungen sich mit den Intentionen der VU im Wesentlichen decken, soll keine VU durchgeführt werden
  • Der Vertragsarzt hat die Anamnese zu erheben und die Probandin/den Probanden gemäß dem jeweiligen Untersuchungsprogramm zu untersuchen. Im Rahmen der Fahndungsziele der VU darf es dabei zu keiner routinemäßigen Ausweitung des VU-Programms kommen.
    Werden auf Wunsch der Probandin/des Probanden zusätzliche, über das VU-Programm hinausgehende Vorsorgeleistungen erbracht, sind diese ausschließlich dem Patienten zu verrechnen, wobei für diese kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht."(Zitat Ende)